Antragsstellung und Verfahren
Sie möchten Ihre Rehabilitation in der Klinik Wingertsberg durchführen?
Wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind, können Sie sich die Antragsformulare hier herunterladen:
Formularpaket Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Nicht erschrecken, dass es so viele Seiten sind – es wird alles ausführlich erklärt und schließlich soll dann ja alles reibungslos klappen. Benötigen Sie hierbei Hilfe, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, Ihre Krankenkasse oder an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Schreiben Sie an einen passenden Ort auf dem Formular G100, dass Sie die Rehabilitation in der Klinik Wingertsberg durchführen möchten. Oder legen Sie ein Begleitschreiben bei. Dann wird Ihr Wunsch, wenn möglich, berücksichtigt.
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Beihilfestelle und ihrer Krankenversicherung stellen. Die Klinik Wetterau ist eine Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Abs. (2) SGB V und ihre Leistungen sind nach § 7 der Beihilfeverordnung (BhV) beihilfefähig.
Des Weiteren besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGV V.
Von privaten Krankenversicherungen ist die Klinik Wingertsberg als „Gemischte Krankenanstalt" gemäß § 4 Abs. 5 MB/KK (Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung) eingestuft. Sie sollten vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage ihrer privaten Krankenversicherung einholen.
Bei Fragen zu Ihrer bereits bewilligten Rehamaßnahme (zum Aufnahmetermin, zur Unterbringung usw.), allgemein zur Rehabilitation, AHB, Begleitpersonen, Zuzahlungen und sonstigen Kosten steht Ihnen unsere Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.
Patientenaufnahme:
Telefon: 06172 – 104 276
Fax: 06172 – 104 496
reha-klinik.wingertsberg@drv-bund.de
Telefonsprechzeiten:Montag bis Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr